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  • 14. Apr. 2022

Gesetz zur Schaffung von Unterkünften für ukrainische Flüchtlinge

Um die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge in Deutschland zu ermöglichen, hat die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, das den Kommunen und Ländern die Freiheit gibt, vom bestehenden Flächennutzungsplan abzuweichen, um Unterkünfte für Flüchtlinge zu schaffen.

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Seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine sind über 4,2 Millionen Ukrainer in die Nachbarländer geflohen. Rund 300.000 von ihnen wurden in Deutschland offiziell registriert. Die tatsächliche Zahl der Flüchtlinge in Deutschland dürfte noch wesentlich höher sein, da bisher nicht alle offiziell gemeldet sind.

Um diese Flüchtlinge unterzubringen, prüft die Bundesregierung alle Möglichkeiten, Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen und andere Unterkünfte für Flüchtlinge zu schaffen. Am 11. März wurden die ersten Schritte unternommen und der Bundesrat hat eine Entschließung zur Wiedereinführung von Artikel 246, Absatz 14 des Baugesetzbuches vorgelegt. Dieses Gesetz gibt den Gemeinden und Ländern die Freiheit, vom Flächennutzungsplan und anderen Bauvorschriften abzuweichen, um Unterkünfte für Flüchtlinge zu schaffen. Diese notwendige Wiedereinführung wurde am 25. März vom Bundestag beschlossen und wird bis 2024 gelten.

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