So funktioniert's

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Wenn Sie einen Raum als Hauswächter in Anspruch nehmen, erhalten Sie das Nutzungsrecht. Das bedeutet, dass Sie nicht einen typischen Mietvertrag unterzeichnen, sondern dass Sie von uns einen sogenannten Gebrauchsüberlassungsvertrag erhalten.

Flexibilität durch temporäre Nutzung

Da es sich bei einem Gebrauchsüberlassungsvertrag nicht um eine Vermietung handelt, gelten andere Bedingungen. Konditionen, die Ihnen viel Freiheit, Flexibilität und niedrigere monatliche Kosten geben.

  • Es gibt eine beiderseitige Kündigungsfrist von 28 Tagen. Da die Nutzung des Wohn- oder Arbeitsplatzes zeitlich begrenzt ist, wissen wir im Voraus nicht, wie lange Sie irgendwo leben oder arbeiten können.
  • Sie haben mit diesem Gebrauchsüberlassungsvertrag keine Mietrechte. Um dies auszugleichen, bieten wir Ihnen einen Wohn- oder Arbeitsplatz zu geringen monatlichen Kosten.
  • Für einen Hauswächterraum auf Basis eines Gebrauchsüberlassungsvertrages müssen Sie über ein geeignetes, nachweisbares Einkommen verfügen. Die monatliche Verwaltungsgebühr für einen Hauswächterraum ist deutlich niedriger als bei vielen Mietverträgen.