Wenn Sie einen Raum als Hauswächter in Anspruch nehmen, erhalten Sie das Nutzungsrecht. Das bedeutet, dass Sie nicht einen typischen Mietvertrag unterzeichnen, sondern dass Sie von uns einen sogenannten Gebrauchsüberlassungsvertrag erhalten.
Da es sich bei einem Gebrauchsüberlassungsvertrag nicht um eine Vermietung handelt, gelten andere Bedingungen. Konditionen, die Ihnen viel Freiheit, Flexibilität und niedrigere monatliche Kosten geben.